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Aktivvertrag & Anmeldepauschale

$99.30
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Produktbeschreibung


Anmeldepauschale 49,80 € + 1. Monatsbeitrag 49,50 € = 99,30 €

Fitness & Gesundheit artner.training, Am Holzhof 1, 93059 Regensburg– im Folgenden „artner.training“ genannt –

§ 1 artner.training-Trainingsvertrag

Der Trainingsvertrag kommt mit Kauf zustande. Es gelten die nachfolgenden Regelungen sowie die unter § 7 bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von artner.training und Preise

O 32,- € Einstiegsprogramm

O 26,00 € mit gültiger Verordnung

x49,80 € einmalige Anmeldepauschale (2) + O 35,00 € Trainingsplan

O 44,- € Aufbauprogramm

O36,00 € mit gültiger Verordnung

O95,00 € Trainingsplanpauschale O -Rabat

O 61,- € Aktivprogramm

x 49,50mit gültiger Verordnung

O 89,- € mit Partner und gültiger Verordnung

O 79,- € Exklusivprogramm

O64,00 € mit gültiger Verordnung

O 118,- € mit Partner und gültiger Verordnung

O 95,- € Intensivprogramm

O77,00 € mit gültiger Verordnung

O 145,- € mit Partner und gültiger Verordnung

( 1) Das Mitglied bei artner.training ist berechtigt, folgende Leistungen, während der im beiliegenden Stundenplan angegebenen Kurszeiten in Anspruch zu nehmen:

(2) Mit Beginn der Mitgliedschaft entstehen folgende Gebühren: siehe Tabelle (1)

(3) Der sich aus § 2 Abs. 1 ergebende Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum Monatsende des Vormonats im Rahmen der nachfolgenden Einzugsermächtigung erhoben und eingezogen.

(4) Sollte bei Tarifen mit Verordnung ein gültiges Rezept nicht rechtzeitig vorgelegt werden, entfällt der vergünstigte Betrag mit Verordnung. Sobald wieder ein gültiges Rezept vorliegt, wird der Beitrag ab dem Folgemonat angepasst.

§ 3 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages.

(2) Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.

Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei artner.training maßgeblich.

§ 4 Kündigung und Stilllegen der Mitgliedschaft

(1) Während der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig. Für Pausen von über zwei Monaten kann der Vertrag stillgelegt werden, dadurch wird die Vertragslaufzeit automatisch um die Pausenzeit verlängert. Dies ist nur möglich, wenn dies vier Wochen im Voraus mit Anfangs- und Enddatum mitgeteilt wird. Für die Dauer der Stilllegung reduzieren sich die monatlichen Beiträge auf 3,00 €. Eine Stilllegung nach einer ordentlichen Kündigung ist nicht möglich.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des nächsten Monats gekündigt werden.

§ 5 Bestätigung von Tarif und Mitgliedschaft/Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat

(1) Zu dem in § 1 genannten Zeitpunkt erwirbt das Mitglied eine Mitgliedschaft in dem in § 2 genannten Tarif.

(2) Ich ermächtige artner.training die unter § 2 genannten einmalig anfallenden Gebühren sowie den ebenfalls unter § 2 genannten monatlich anfallenden Beitrag für die Dauer meiner Mitgliedschaft von folgendem Konto einzuziehen:

Kontoinhaber:

IBAN: DE _ _ ı_ _ _ _ ı _ _ _ _ ı _ _ _ _ ı _ _ _ _ ı _ _ Geldinstitut:

Eine Änderung meiner Bankverbindung werde ich unverzüglich mitteilen und ggf. eine neue Einzugsermächtigung erteilen.

X _____________________________________________

(Ort, Datum, Unterschrift des Kontobevollmächtigten)

§ 6 Sonstige Vereinbarungen

___________________________________________________________________________________________________________________________________o Ich bin damit einverstanden das mir artner.training regelmäßig Informationen über artner.training per E-Mail zusendet. Meine Einwilligung kann ich jederzeit über kontakt@artner.training widerrufen.

§ 7 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaften bei artner.training sind Vertragsbestandteil dieses Mitgliedschaftsvertrags.

x_____________________________________________ _____________________________________

(Ort, Datum, Unterschrift Mitglied) (Unterschrift artner.training)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainingsverträge

§ 1 Hausordnungen

Bei Nutzung eines artner.training-Centers unterliegt das Mitglied der in dem Center jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnungen können insbes. Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den Kursräumen beinhalten.

§ 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von artner.training möglich.

§ 3 Stundenausfall und Verschiebungen

Fallen Stunden aus oder werden verschoben, so wird dies im Regelfall mindestens zwei Wochen vorher in den Stunden bekanntgegeben. Sollte das Mitglied also länger als zwei Wochen nicht an einer Stunde teilgenommen haben, können die Informationen auf der Homepage von artner.training unter Aktuelles abgerufen werden. An gesetzlichen Feiertagen oder bei Unwetterwarnungen finden keine Stunden statt. Bei kurzfristigen Übungsleiterausfällen kann es zu einem Stundenausfall kommen, dann werden die Mitglieder nach Möglichkeit rechtzeitig informiert.

§ 4 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke

(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet. Soweit in einzelnen artner.training-Centern eine Kinderbetreuung angeboten wird, ist Kindern nur der Aufenthalt in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gestattet.

(2) Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb der Kursbereiche gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist untersagt.

§ 5 Haftungsbeschränkung

(1) artner.training haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von artner.training, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von artner.training zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der in § 2 des Vertrages genannten Einrichtungen.

(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein artner.training-Center zu bringen. Von Seiten artner.training werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch artner.training zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von artner.training in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 6 Kündigungsrechte der artner.training

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die artner.training, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich artner.training ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 7 Kündigung durch das Mitglied

(1) Das Mitglied ist insbes. unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

1. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der artner.training-Center unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (z.B. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.

2. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 km von dem nächsten artner.training-Kursort entfernt liegt.

3. Bei Schließung oder Verlegung eines artner.training-Kursorts, wenn danach der nächstgelegene artner.training-Kursort mindestens 30 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt als das geschlossene bzw. verlegte artner.training-Kursort.

(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei artner.training im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.

(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss der Fitness & Gesundheit artner.training, Am Holzhof 1, 93059 Regensburg (Mail: kontakt@artner.training) in Textform zugehen. Kündigungen in mündlicher und fernmündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 10 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

(1) artner.training erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, für eigene Werbeaktionen sowie zur wissenschaftlichen Auswertung (Foto- und Videoaufnahmen während der Übungsstunden zur Therapieverbesserung, Dokumentation und Verbesserung der Übungsstunden). Es handelt sich hierbei außer im Falle der wissenschaftlichen Auswertung um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung.

(2) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird artner.training hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von artner.training verwiesen.

§ 11 Sonstiges

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

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